Das Vertrauen unserer Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut.
Am 3. Juli 2015 sind neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme wird in nationales Recht durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt. Dieses Recht sieht vor, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.
Die Volksbank Hildesheimer Börde eG ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Die Aufgaben des Verbandes sind drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken zu verhindern. Die Volksbank Hildesheimer Börde eG genießt durch dieses Instrument einen Institutsschutz. Durch den sog. Institutsschutz werden die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Das bedeutet: Der Institutsschutz greift vor dem Einlagenschutz.